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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist eine bilaterale oder multilaterale Vereinbarung zwischen souveränen Staaten, die Besteuerungsrechte über grenzüberschreitende Einkünfte und Vermögen zuweist, Doppelbesteuerung beseitigt oder reduziert sowie Mechanismen für administrative Zusammenarbeit und Streitbeilegung etabliert. Für Family Offices, die global diversifizierte Portfolios und multinationale Familienstrukturen verwalten, bestimmen DBA, welchem Land das primäre oder ausschliessliche Recht zusteht, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräusserungsgewinne und andere Einkommensströme zu besteuern – mit direkten Auswirkungen auf die Nachsteuerrenditen und die Effizienz von Vermögensübertragungsstrategien. Diese Abkommen, typischerweise nach dem OECD-Musterabkommen oder dem UN-Musterdoppelbesteuerungsabkommen gestaltet, setzen nationales Steuerrecht im Konfliktfall ausser Kraft und gewähren reduzierte Quellensteuersätze, Betriebsstättenschwellenwerte sowie Tie-Breaker-Regeln zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit.

Family Offices müssen DBA-Bestimmungen bei der Strukturierung von Holdinggesellschaften, Trust-Arrangements und Anlagevehikeln berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an den wirtschaftlichen Eigentümer, die durch die OECD-Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) sowie das Multilaterale Instrument (MLI) eingeführt wurden. Der Hauptzwecktest (Principal Purpose Test) und Limitation-on-Benefits-Klauseln beschränken mittlerweile den Abkommenszugang für Strukturen ohne ausreichende wirtschaftliche Substanz und verpflichten Familien, echte operative Aktivität nachzuweisen statt blosses Treaty Shopping zu betreiben. Quellensteuerentlastungen gemäss Artikel 10 (Dividenden), Artikel 11 (Zinsen) und Artikel 12 (Lizenzgebühren) setzen die Erfüllung der Beneficial-Owner-Tests sowie Mindesthaltefristen voraus, während Artikel 13 die Besteuerung von Veräusserungsgewinnen bei Immobilien und anderen Vermögenswerten regelt. Abkommensentlastungen erfordern Dokumentation wie Ansässigkeitsbescheinigungen, Beteiligungsketten und Substanznachweise, wobei die Bearbeitungszeiten zwischen sofortiger Entlastung an der Quelle und Rückerstattungsverfahren von zwölf bis achtzehn Monaten erheblich variieren – sowohl bei der deutschen Finanzverwaltung, der schweizerischen Eidgenössischen Steuerverwaltung als auch der österreichischen Finanz.

Aktuelle Entwicklungen mit Relevanz für die DBA-Planung von Family Offices umfassen die MLI-Anpassungen an über 1'400 bilateralen Abkommen, das OECD-Pillar-Two-Rahmenwerk zur Mindestbesteuerung, das bestimmte Abkommensvorteile überlagert, sowie erweiterte Informationsaustauschbestimmungen unter FATCA und dem Common Reporting Standard (CRS), die es Steuerbehörden wie BaFin, FINMA und den nationalen Finanzverwaltungen ermöglichen, Abkommensansprüche zu verifizieren. Familien mit Mitgliedern in verschiedenen Rechtsordnungen müssen potenzielle Doppelansässigkeitskonflikte mittels abkommensrechtlicher Tie-Breaker-Regeln lösen, die auf ständigem Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichem Aufenthalt und Staatsangehörigkeit basieren. Professionelle Berater führen bei der DBA-Analyse für Family Offices typischerweise eine Prüfung des gesamten Abkommensnetzwerks durch, das eine Struktur betrifft, berücksichtigen Meistbegünstigungsklauseln, bewerten Verständigungsverfahren zur Streitbeilegung und überwachen Gesetzesänderungen in beiden Vertragsstaaten, die die Abkommensauslegung oder -anwendung beeinflussen könnten.

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