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Governance von Immobilienportfolios

Familienimmobilien umfassen Wohnsitze, Gewerbeimmobilien und Entwicklungsprojekte. Jede Kategorie erfordert unterschiedliche Governance – die meisten Familien wenden jedoch keine einheitliche an.

Editorial Team·Editorial··1 Min. Lesezeit

Kernaussagen

  • Trennen Sie Wohnimmobilien von Gewerbeimmobilien – das Betriebsmodell unterscheidet sich grundlegend.
  • Führen Sie ein Immobilienregister mit Bewertungen, Verbindlichkeiten und Betriebskennzahlen.
  • Grenzüberschreitende Eigentumsstrukturen benötigen jährliche Prüfungen hinsichtlich Substanz und Compliance.
  • Ein Immobilienausschuss innerhalb des Family Office formalisiert die strategische Diskussion.

Familienimmobilien akkumulieren sich: Aus dem Hauptwohnsitz wird ein Portfolio von Residenzen über mehrere Jurisdiktionen hinweg, aus einem opportunistischen Gewerbekauf entsteht ein Immobiliensegment, aus einem Entwicklungsprojekt wird eine laufende GP-Beziehung. Ohne Portfolio-Governance existiert jede Liegenschaft isoliert – verwaltet von demjenigen, der sie eingebracht hat, inkonsistent bewertet, finanziert ohne Bezug zur Gesamtkapitalstruktur.

Funktionierende Immobilien-Governance beginnt mit einem Portfolio-Register: jede Liegenschaft, aktuelle Bewertung, ausstehende Verbindlichkeiten, operative Performance und Eigentumsstruktur. Wohnimmobilien und Anlageimmobilien werden in separaten Teilportfolios geführt, da sich die Management-Disziplin deutlich unterscheidet. Ein Immobilienausschuss – zusammengesetzt aus dem Investment Committee sowie relevanten externen Beratern – trägt die strategische Verantwortung und trifft Grundsatzentscheidungen. Grenzüberschreitende Eigentumsstrukturen werden jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass Substanzanforderungen, Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten mit sich wandelnden Regulierungen in Einklang bleiben.

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